Der qualifizierte Krankentransport ist ein Teil des Rettungsdienstes. Er wird von ausgebildetem Rettungsfachpersonal mit einem Krankentransportwagen durchgeführt.
Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse.
Kontakt:Medizinproduktesicherheit(at)drk-uelzen(dot)de
Die Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV) legt fest, dass jeder, der Medizinprodukte beruflich oder gewerblich betreibt oder anwendet, dabei aufgetretene Vorkommnisse der zuständigen Bundesoberbehörde zu melden hat.
Um die gesetzliche Pflicht zur Meldung von Vorkommnissen in Zusammenhang mit Medizinprodukten sowie Rückrufmaßnahmen der Hersteller zu koordinieren und sicherstellen, ist beim Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Uelzen e.V., Bereich Rettungsdienst und Krankentransport ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit eingesetzt.