Auf Grundlage einer Fachaufsichtlichen Weisung des Landes Niedersachsen, sind seit Montag, 16. März, alle Kindertageseinrichtungen geschlossen. Gemäß der Anordnung wird für Mitarbeiter von sogenannter kritischer Infrastruktur ein Notbetrieb sichergestellt.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
- Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Eltern, die zu den obengenannten Berufsgruppen gehören, können am Montag die reguläre Kindertagesstätte anfahren. Vor Ort wird geprüft, ob die im Erlass definierten Kriterien erfüllt sind.
Achtung, die Notbetreuung kann nur gewährleistet werden, wenn beide Elternteile zu den genannten Berufsgruppen gehören